Produktentwicklung

Flüssigkeiten

Feststoffe

  • Bilgram Chemie GmbH, Torfweg 4, DE-88356 Ostrach

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Feststoffe

Pfandbedingungen

Pfandbedingungen für die Lieferung von Mehrwegverpackungen

per 01. Juli 2021

1. Pfandbeträge für definierte Verpackungen ( alle mit ADR-Zulassung, soweit nicht anders angegeben ) und Paletten

Kunststoffkanister Volumen 17,5 l, 20 l 3,58
Kunststoffkanister Volumen 30 l 3,58
Kunststoffkanister Volumen 60 l 8,69
Lösemittelkanister, leitfähig, schwarz Volumen 30 l 15,34
Rückvergütung für Lösemittelkanister 10,23
Kanister für Levoxin Volumen 60 l 82,00
Rückvergütung für Levoxinkanister 66,00
Kunststofffässer Volumen 130 l, 200 l 23,01
Metallfässer ( Garagenfässer ) Volumen 60 l 8,18
Metall-Sickenfässer normal Volumen 200 l 17,38
IBC ( Tankpalette, Container ) Volumen 450 l  –  1.250 l 153,39
Edelstahl IBC Volumen 1.000 l 383,46
Europaletten 18,00
Kunststoffpaletten 46,01
Palettenwanne aus Kunststoff 86,92
Feststoffcontainer 153,39

2. Rücknahmebedingungen

  • Rücksendung auf Kosten des Kunden oder kostenlose Rücknahme durch unser Auslieferungsfahrzeug bei nächster Anlieferung
  • restlos entleert; restentleert ist die Verpackung, wenn sie unter Berücksichtigung der Konsistenz des Füllstoffes nach dem aktuellen Stand
    der Technik bestmöglichst entleert ist
  • keine äußerlich sichtbaren Schäden, gefahrstoffrechtlich etikettiert, keine außen anhaftenden Produktreste
  • keine Zerstörung der Plombe bei IBC

3. Rücknahmefristen

Die Pfandbeträge sind voll zu erstatten bei Rückgabe der Verpackung innerhalb eines Monats. Bei späterer Rückgabe
nehmen wir folgende Abschläge bei der Rückerstattung vor:

bei späterer Rückgabe als 31 Tage = 25 % Abschlag
180 Tage = 50 % Abschlag
270 Tage = 75 % Abschlag
365 Tage = 100 % Abschlag

Bei IBC sind nach Ablauf der Monatsfrist mind. € 25,56 pro angefangenen Monat zu berechnen. Erfolgt die Rückgabe zum
Auslieferungsfahrzeug des Großhändlers, so gilt als Zeitpunkt der Rückgabe die Versandbereitstellung mit der
Meldung dieser Bereitstellung an den Chemikaliengroßhändler.

4. Fremde Verpackungen

Die Gebinde sind in der Praxis stets Eigentum des Lieferanten des Füllgutes. Soweit dies unauslöschbar vermerkt ist,
z.B. durch Einprägung, dürfen die Gebinde von Wettbewerbern nicht zurückgenommen werden. Soweit die Eigentümer-Kennzeichnung
aber ohne weiteres entfernt werden kann, z.B. durch Ablösung von Etiketten, gestehen sich die Gesellschafter das Recht zu, Gebinde
anderer Gesellschafter zurückzunehmen zu den o.g. Bedingungen.

5. Bestellwert

Wir behalten uns vor, für Aufträge mit einem Warenwert unter € 100,00 netto einen Kleinmengenzuschlag von € 50,00 in
Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Aufträge mit der Lieferbedingung ab Werk Ostrach.

6. Frachtzuschlag

Wir behalten uns vor, für Aufträge mit einem Warenwert unter € 200,00 netto anteilige Frachtkosten gemäß dem
Frachttarif unserer Hausspedition in Rechnung zu stellen.

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